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Der Mutterschutz umfasst einen Zeitraum von 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt des Kindes. Bei einer Frühgeburt verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt um den Zeitraum, um den das Baby zu früh gekommen ist. Wiegt das Neugeborene weniger als 2500 g oder haben Sie Mehrlinge zur Welt gebracht, verlängert sich der Mutterschutz auf 12 Wochen nach der Geburt.

In dieser Zeit ist die Schwangere von der Arbeit freigestellt, auf eigenen, ausdrücklichen Wunsch hin können Sie jedoch bis zur Geburt arbeiten (jederzeit widerrufbar!). In der Zeit nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Als Schwangere sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über den Geburtstermin vorzulegen, die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Im Mutterschutzgesetz sind die Arbeitsbedingungen für werdende Mütter, Wöchnerinnen und stillende Mütter geregelt. Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, wenn das Leben oder die Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet sind. Generell dürfen Schwangere keine schweren körperlichen Arbeiten durchführen oder gesundheitsgefährdenden Einwirkungen ausgesetzt werden. Akkord-, Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit sind nicht erlaubt. Ein Kündigungsschutz für schwangere Frauen gilt bis 4 Monate nach der Entbindung. Die sog. Elternzeit wird spätestens 8 Wochen nach der Entbindung beim Arbeitgeber beantragt und kann bis zu 3 Jahre dauern, sie kann von Vater oder Mutter gleichermaßen in Anspruch genommen werden.

Genaue Informationen erhalten Sie beim Amt für Arbeitschutz, Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf!

Nachsorge und Rückbildung

So schnell wie möglich wieder schlank und fit? Lassen Sie sich nach der Geburt dazu ein wenig Zeit. Ihre Gebärmutter ist jetzt noch stark vergrößert und bildet sich erst langsam zurück. Am 10. Tag nach der Entbindung ist sie noch knapp über dem Schambein zu tasten.

Nach der anstrengenden Schwangerschaft fordert die Geburt oftmals die letzten Kräfte, danach tritt bei vielen Frauen eine Zeit der Erschöpfung ein. Ruhen Sie sich so viel wie möglich aus und nehmen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Partner Zeit, Ihr Kind kennen zu lernen und als Familie zusammenzuwachsen.

Lassen Sie sich helfen. Zum Beispiel durch eine Nachsorge-Hebamme, die Ihnen im Wochenbett mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Aber auch Freunde und Familienangehörige können Sie und Ihren Partner in diesen ersten Wochen unterstützen. Achten Sie auf eine ausgewogenen Ernährung und eine regelmäßige Flüssigkeitszufuhr von möglichst drei Litern am Tag.

Versuchen Sie Ihren Kreislauf wieder in Schwung zu bringen. Gezielte Rückbildungsgymnastik fördert die Rückbildung der inneren Organe und bringt Bauch- und Beinmuskulatur wieder in Form. Beginnen Sie langsam mit leichten Übungen. Nach einem Kaiserschnitt sollten Sie etwas länger mit der Rückbildung warten.

Nach der Geburt treten gelegentlich Probleme in Zusammenhang mit dem Beckenboden auf. Manchmal können Frauen den Urin nur schlecht halten, insbesondere beim Husten, Niesen oder Lachen. Diese Probleme verschwinden meist nach einiger Zeit wieder, durch entsprechende Rückbildungsgymnastik kann der Prozess jedoch beschleunigt werden. Der Wochenfluss dauert circa 6 Wochen. Anfänglich ist er blutig, nimmt dann eine rostbraune Farbe an, wird dann gelb bzw. weißlich, bis er ganz versiegt.

Nach 6 Wochen, d.h. nach Abschluss des Wochenbettes, sollten wir uns in der Praxis wieder sehen. Wir kontrollieren, ob sich alles gut zurückgebildet hat und überlegen gemeinsam, welche Form der Verhütung für Sie jetzt am besten ist.

Stillen

Das Stillen gilt als die optimale Ernährungsform für Säuglinge. Denn die Muttermilch passt sich zu jedem Zeitpunkt dem aktuellen Bedarf des Kindes an und versorgt es so mit allem Notwendigen.

In den ersten Lebenstagen wird die sog. Vormilch produziert. Sie enthält viel Eiweiß und Mineralstoffe, jedoch wenig Fett, das von dem Neugeborenen noch nicht richtig verdaut werden kann. Mit der Vormilch versorgen Sie Ihr Kind gleichzeitig mit Ihrem Immunschutz gegen Krankheiten, dadurch sind Stillkinder weniger infektgefährdet. Ein wichtiger Vorteil, denn das kindliche Immunsystem ist noch nicht voll ausgebildet. So muss der Körper Ihres Kindes nach der Geburt erst lernen, welche Erreger in seiner Umwelt vorkommen und abgewehrt werden müssen. Über die Muttermilch profitiert Ihr Kind in dieser Zeit von Ihrem Immunsystem. Stillen gilt darüber hinaus als wichtiger Faktor bei der Vorbeugung von Allergien. Vor allem allergiegefährdete Kinder sollten deshalb 4 – 6 Monate ohne Beifütterung gestillt werden.

Nicht zuletzt fördert das Stillen den innigen Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind. So erfährt Ihr Kind auf ganz natürliche Weise Geborgenheit und Aufmerksamkeit. Stillen Sie Ihr Kind nach Bedarf, d. h. wann immer es trinken will. Am Anfang ist es jedoch nicht ganz leicht, Hunger und Durst von anderen Bedürfnissen (Müdigkeit, Bauchweh, Wunsch nach Zuwendung) zu unterscheiden.