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In den Mutterschaftsrichtlinien sind eine Reihe wichtiger Standarduntersuchungen als reguläre Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Das sind:

Antikörpersuchtest

Zu Beginn einer Schwangerschaft erfolgt eine Blutgruppenbestimmung einschließlich des Rhesusfaktors. Beim Antikörpertest wird festgestellt, ob Blutgruppenunverträglichkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Baby vorliegen.

Röteln

Die Röteln gehören zu den am meisten gefürchteten Infektionen in der Schwangerschaft. Das Virus wird durch Tröpfchen übertragen, z. B. durch Husten, Niesen oder Küssen. Ist eine schwangere Frau erkrankt, kann das Rötelnvirus den Mutterkuchen infizieren und sich im Blutkreislauf des Ungeborenen ausbreiten. Je früher in der Schwangerschaft eine Infektion auftritt, umso schwerwiegender können die Folgen sein.

Wer als Kind die Röteln gehabt hat oder als junges Mädchen geimpft worden ist, hat in den meisten Fällen einen ausreichenden Schutz und kann nicht mehr erkranken. Der Rötelntiter wird zu Beginn der Schwangerschaft im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge überprüft. Für Schwangere, die keinen Antikörperschutz haben, gehen insbesondere von nicht geimpften Vorschulkindern sowie von Männern ohne Rötelnschutz besondere Gefährdungen aus. In diesem Fall wird durch eine 2. Kontrolle in der 12. – 14. SSW eine Rötelninfektion ausgeschlossen.

HIV

Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen, da eine Infektion erfahrungsgemäß nie gänzlich auszuschließen ist. Die Kosten übernehmen im Falle einer Schwangerschaft die Krankenkassen.

Chlamydien

Chlamydieninfektionen in der Schwangerschaft können dazu führen, dass Kinder betroffener Mütter bei der Geburt infiziert werden und Entzündungen der Augen bzw. der Stimmbänder bekommen. Unter Umständen treten sogar Lungenentzündungen auf. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen einen Test in der Frühschwangerschaft vor.

Syphilis

Auslöser ist eine Infektion mit dem Erreger Treponema pallidum, die Ansteckung erfolgt durch Geschlechtsverkehr. Zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft, aber bevorzugt ab der 18. SSW, können die Krankheitserreger das ungeborene Kind infizieren. Eine Infektion führt häufig zu Fehl- bzw. Früh- oder Totgeburten.

CTG (Cardiotokographie)

Neben den Ultraschalluntersuchungen ist auch das CTG heute Standard bei der Schwangerschaftsüberwachung. Die Cardiotokographie wird vor allem in den letzten Schwangerschaftswochen und während der Geburt eingesetzt. Das CTG misst neben der Wehentätigkeit den Herzschlag des ungeborenen Kindes, dessen Frequenz sich ständig ändert, und ermöglicht Aussagen über den aktuellen Gesundheitszustand des Kindes.

Hepatitis B 

Eine Infektion der Schwangeren mit Hepatitis B bedeutet immer ein Übertragungsrisiko. Während der Entbindung kann das Kind mit dem Virus infiziert werden. Bei über 90 % der infizierten Neugeborenen mündet die Ansteckung in einen chronischen Verlauf. Um dies zu vermeiden, werden Schwangere nach der 32. SSW standardmäßig auf eine Hepatitis B-Infektion untersucht. Ist die Mutter erkrankt, wird das Kind unmittelbar nach der Geburt passiv und aktiv geimpft.

1. Ultraschallscreening

Die erste der drei standardmäßig durchgeführten Ultraschalluntersuchungen findet in der 9. – 12. SSW statt. Dabei achten wir auf folgende Details: Durch Messung der Scheitel-Steißlänge wird das Alter des Embryos beurteilt. Manchmal ist das Datum der letzten Periode nicht genau bekannt, bzw. der Menstruationszyklus war unregelmäßig. In diesem Fall können wir das Alter der Schwangerschaft durch die Ultraschalluntersuchung bestimmen und den Entbindungstermin entsprechend festlegen.

2. Ultraschallscreening

Entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien wird zwischen der 19. und 22. SSW die nächste Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Zuerst wird die entsprechende Entwicklung gemäß dem Schwangerschaftsalter des Babys überprüft. Unser besonderes Augenmerk liegt in der Beurteilung der körperlichen Entwicklung des Kindes. Die Fruchtwassermenge, Aussehen und Lage des Mutterkuchens sind ebenfalls Inhalt der Untersuchung. Zeigen sich hier Hinweise für eine Erkrankung Ihres Kindes, wird ein ausführlicher, weiterführender Ultraschall (sog. Organultraschall) durchgeführt.

3. Ultraschallscreening

Im Rahmen dieser Untersuchung zwischen der 29. und 33. SSW verschaffen wir uns einen orientierenden Überblick über die Organe des Kindes. Außerdem kontrollieren wir das allgemeine Gedeihen. Befunde wie z. B. ein vermindertes Wachstum oder eine geringe Fruchtwassermenge können auf eine Schwäche des Mutterkuchens und damit auf eine Unterversorgung des Kindes hindeuten. Zu viel Fruchtwasser bzw. ein für das Schwangerschaftsalter zu großes Kind bedeuten unter Umständen eine Stoffwechselstörung (z. B. Gestationsdiabetes). Krankenkassen übernommen werden, da sie nicht in den Mutterschaftsrichtlinien verankert sind.

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